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Metabox scheißt auf die Gesetze


§ 92 Abs. 1 AktG: Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz ... oder ist bei pflichgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand "unverzüglich" die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.

u21
 
aus der Diskussion: MBX: Entschuldigungs-thread in Sachen Beschwerde-Presserat - Rolle rückwärts von S.D.
Autor (Datum des Eintrages): u21  (18.05.01 19:52:32)
Beitrag: 65 von 70 (ID:3551861)
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