Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]35574856[/posting]:confused:

Zu deinem letzten satz vielleicht einge anmerkungen zur moral, verantwortung und zu einem ehemals sehr lange funktionierenden gemeinwesen.

Noch einmal zur erinnerung, wie war es doch früher gleich bei einem privatunternehmen, oder bei privatpersonen, wenn sie zahlungsunfähig wurden?

Genau, die gläubiger treiben das unternehmen in den konkurs und holen sich aus der konkursmasse ihren anteil, allen voran die kreditgeber mit ihren dinglichen sicherungen.
Nur so funktioniert das beste alle systeme, der unverfälschte kapitalismus. Denn nur die furcht vor dem wirtschaftlichen untergang und der eigenen existenzvernichtung hält dieses system zum nutzen aller in funktion.

Die cleveren römer mit ihrem erfolgreichstem ( weil am längsten überdauernd) kapitalismus überhaupt hatten deshalb den schuldturm, in dem der schuldner schmorte bis er von seiner familie ausgelöst werden konnte. Alternativ verlor der schuldner das recht ( eigentum) an sich selber, er wurde sklave des gläubigers und hatte damit gelegenheit, seine persönliche schuld abzutragen.
Das system funzte einfach deshalb, weil niemand auf den perversen gedanken kam, sozial und wohlfahrtstaatlich auf kosten der zukunft seiner eigenen nachkommen zu sein, indem er die schuld nicht mehr abtrug, sondern ohne leistung ins unendliche aufschuldete..

Wir lernen: erst wenn schuldner unter dem beifall eines schadenfreudigen publikums dem gläubiger ohne furcht vor sanktionen die berühmte nase gedrehten kann, ist jedes marktwirtschaftliche system am verdienten ende.


Und beim staatsbankrott?

Die gläubiger, d.h. die inhaber von staatspapieren, müßten gegenüber dem staat das konkursverfahren einleiten.
Kann man das???

Wenn ja,wo ist in diesem Fall die konkursmasse.???
Wo sind die dinglichen sicherungen?
Sollten etwa der Staat oder Teile seines Vermögens zwangsversteigert werden??? Wer wäre der käufer??

Sollte der staat dann ein für allemal von der bildfläche verschwinden - wie ein privatunternehmen im falle des konkurses?

nein! gott sei gedankt

Es gibt noch kein öffentliches konkursrecht, und es gibt keine dinglichen sicherungen für staatsanleihen, außer das vertrauen auf die hoheitliche gewalt des staates und darauf, daß er das geld für die bedienung der schulden schon irgenwie eintreiben wird.

Und selbst wenn der staat bankrott macht: Er wird als staat nicht verschwinden, sondern nach dem bankrott wie phönix aus der Asche steigen - mit einer neuen regierung, vielleicht sogar mit einer neuen staatsform und verfassung, vielleicht auch als mehrere neue staatengebilde, in die der alte staat zerfallen ist

Aber in seiner funktion als staat bleibt er erhalten. Und von allen schulden (wenn auch nicht von aller schuld) befreit, kann er das makabre staatstheater mit dem staatsbankrott von neuem beginnen, wenn die völlig enteignete vormals besitzende schicht bereit ist, dies ein weiteres mal mitzumachen. Wir müssen nur einfach beginnen, mental zu begreifen und zu akzeptieren, dass nur der staatsbanrott die lösung und die befreiung für einen besseren neuanfang für ein system mit alten ehrlichen marktwirstschaftlichen prinzipien sein kann.
 
aus der Diskussion: Sauerrei hoch 3 !!
Autor (Datum des Eintrages): Nannsen  (15.10.08 11:24:17)
Beitrag: 48 von 92 (ID:35575063)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE