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[posting]35709907[/posting]Für ein Delisting oder eine Umwandlung in eine Gesellschaftsform bedarf es eines Hauptversammlungsbeschlusses. Es müßte allerdings noch ein Abfindungsangebot gemacht werden. Dslisting heißt Ausscheiden aus dem organisierten Markt. Eine Notiz im Freiverkehr wäre dann noch möglich, bei einer Umwandlung in eine GmbH aber auch das nicht mehr. Wie wahrscheinlich diese Optionen sind, kann ich Dir nicht sagen.

Wenn das VW-Gesetz fällt, kann Porsche einen Beherrschungsvertrag abschließen. Niedersachesen muß dann noch lange nicht verkaufen. Über die Börse würde das eh nicht laufen. Meines Erachtens können die aber gar nicht verkaufen, da mit den Dividenden die VW-Stiftung finanziert wird. Ohne Aktien keine Dividende mehr. So einfach geht das also nicht.
 
aus der Diskussion: VW 70% minus bis ende des Jahres..
Autor (Datum des Eintrages): Kalchas  (27.10.08 11:38:34)
Beitrag: 2,140 von 5,718 (ID:35710113)
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