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Hallo,
also erst einmal schon vielen Dank für die kompetenten Antworten.
Nun noch zwei Anschlußfragen:

Wenn man nun in der PKV ist und sein selbständiges Bruttoeinkommen sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze, kann man dann in die GKV wechseln?

Wie sieht das aus, wenn man in der PKV ist und die gesetzl. Altersgrenze erreicht hat und dadurch zum Altersrentenbezug angelangt ist ( aus Anwartschaft auf Zahlung einer Altersrente aus einer früheren Altersrentenversicherungsplicht bei der BfA als Angestellter ), die Rente z.B. mit 65 beantragt und bezieht.
Wird man dann krankenversichert über die Krankenversicherung der Rentner, welche doch dann ihren prozentualen Anteil von der Bruttorente abzieht?
 
aus der Diskussion: Wechsel von PKV in freiwillige Mitgliedschaft in GKV
Autor (Datum des Eintrages): kaffeefan  (10.11.08 11:51:43)
Beitrag: 7 von 68 (ID:35900477)
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