Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]35900477[/posting]"Wenn man nun in der PKV ist und sein selbständiges Bruttoeinkommen sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze, kann man dann in die GKV wechseln?"

Nein, du wirst automatisch gewechselt, wenn du der Pflichtversicherung unterliegst. Das setzt aber voraus, daß du abhängig beschäftigt wirst, also Arbeitnehmer bist.

"Wie sieht das aus, wenn man in der PKV ist und die gesetzl. Altersgrenze erreicht hat und dadurch zum Altersrentenbezug angelangt ist ( aus Anwartschaft auf Zahlung einer Altersrente aus einer früheren Altersrentenversicherungsplicht bei der BfA als Angestellter ), die Rente z.B. mit 65 beantragt und bezieht.
Wird man dann krankenversichert über die Krankenversicherung der Rentner, welche doch dann ihren prozentualen Anteil von der Bruttorente abzieht?"


Ja, das wollen alle PKV'ler, aber das geht nicht mehr, du mußt im Alter ordentlich für die PKV löhnen, dafür hast du in jungen Jahren Geld gespart und hoffentlich zurückgelegt. ;)
 
aus der Diskussion: Wechsel von PKV in freiwillige Mitgliedschaft in GKV
Autor (Datum des Eintrages): McMillan  (10.11.08 13:32:09)
Beitrag: 9 von 68 (ID:35901628)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE