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Ich dachte bis zum 55.LJ ist ein Wechsel in die GKV bei Aufgabe der Selbständigkeit und versichergspfltg.Tätigkeitsaufnahme problemlos möglich.
 
aus der Diskussion: Wechsel von PKV in freiwillige Mitgliedschaft in GKV
Autor (Datum des Eintrages): Saaraff  (10.11.08 17:49:46)
Beitrag: 10 von 68 (ID:35904920)
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