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[posting]35908414[/posting]OK, du Schlaumeier! Spielen wir den Ball mal zurück!

Wieder jemand der nicht weiß, wer ich bin! Vielleicht erst einmal erkundigen?

Dann erkläre mal in aller Kürze den Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif

Warum?

Kurze Info:
Für alle die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (Heilfürsorge oder Beihilfeberechtigt) versichert oder dort versicherungspflichtig sind gibt es ab dem 1. Januar 2009 eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung.


Das ist schon im Ansatz falsch! Die Pflicht gilt bereits seit dem 01.04.2007, wenn die Personen der GKV zuzuordnen sind, also zuletzt dort versichert waren. Die Pflicht ab 01.01.2009 gilt nur für die, die der PKV zuzuordnen sind. Und das sind die, die zuletzt in der PKV waren.

Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung bedeutet mindestens eine ambulante und stationäre Absicherung abzuschließen, die höchstens einen Selbstbehalt von 5.000 Euro haben darf.

Ich korrigiere - technischen Selbstbehalt von maximal 5.000 Euro für ambulant und stationär!

Das Datum 1. Januar 2009 gilt in der privaten Krankenversicherung für die Einführung des Basistarifs.
Ab dem 1.Juli 2007 müssen die privaten Krankenversicherung Menschen die sich versichern wollen und der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, einen Standardtarif anbieten, der dann ab dem 1. Januar 2009 automatisch in den Basistarif übergeht.


Ich korrigiere - den modifizierten Standardtarif, nicht einen und vor allem nicht den Standardtarif!

Für den Standardtarif zum 1.7.2007 gelten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für den Basistarif. Dies bedeutet keine Überprüfung des Gesundheitszustandes

Falsch - volständige Überprüfung des Gesundheitszustandes!

sowie keine Risikozuschläge.

Auch falsch - es werden RZ und LA vereinbart, für den Fall, dass der Kunde umwandelt, z.B. nach § 204 VVG nF!

Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt der einmalige Zeitraum zwischen dem 1.1. und 30.6.2009 , wo in den Basistarif gewechselt werden kann.

Das ist so, ist aber nicht sinnvoll. Das sollte keiner tun!

Wer erstmalig die Vorraussetzungen für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt darf auch innerhalb von 6 Monaten in den Basistarif wechseln.

Ja, aber ebenfalls nicht zu empfehlen!

Ohne eine zeitliche Begrenzung dürfen Beihilfeberechtigte in den Basistarif wechseln sowie alle die nach dem 31.12.2008 eine private Krankenversicherung zum Normaltarif abschließen.

Warum sollten die das tun? Der normale Tarif ist besser und günstiger!

Kann jemand seinen Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht bezahlen darf dass Versicherungsunternehmen nach erfolgloser Mahnung, den Vertrag ruhend stellen.
Allerdings muss der Versicherer für Aufwendungen aufkommen, die aufgrund akuter Erkrankungen, Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.


Ja, und irgendwann ist der dann "zwangsweise" im Basistarif angekommen!

Bei der Übertragbarkeit der Altersrückstellungen ist der Gesetzgeber den privaten Krankenversicherungen entgegengekommen.

Das ist jetzt ein Scherz!

Die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen ist nur für solche Verträge möglich, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen werden.

Das ist 1. noch nicht endgültig und 2. auch falsch. Übertragen wird der Übertragungswert und dafür muss dieser Personenkreis auch einen höheren Beitrag zahlen. Die nehmen im Schnuitt das mit, was sie im Schnitt merh zahlen!

Will jemand Altersrückstellungen mitnehmen muss er in den Basistarif wechseln oder in einen neu zu kalkulierenden Normal Tarif ab 2009 wechseln.

Wieder nicht richtig ohne wirklich falsch zu sein!

Wie schon berichtet wird es einen Zuschlag geben, wenn die Versicherungspflicht nicht ernst genommen wird.
Die ersten 5 Monate wird jeweils ein voller Monatsbeitrag verlangt, die nächsten Monate dann jeweils 1/6 des Monatsbeitrages. Wenn nicht ermittelt werden kann, wie lange die Nichtversicherung bestanden hat, werden 5 Jahre angenommen.
Wenn bei dieser hohen Nachzahlung der Mensch ungewöhnlich hart getroffen werden würde, muss der Betrag gestundet werden.


Ja!

...Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die XXX halten!

Und warum hälst Du Dich nicht daran!
 
aus der Diskussion: Wechsel von PKV in freiwillige Mitgliedschaft in GKV
Autor (Datum des Eintrages): CreInPhan  (11.11.08 09:23:43)
Beitrag: 23 von 68 (ID:35908541)
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