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Jetzt fällt mir noch eine Frage zur Krankenversicherung für Kinder ein:

Bei Ehepaaren gilt ja folgendes:

Ist nur ein Elternteil privat versichert, der andere jedoch gesetzlich, so ist entscheidend, ob das Einkommen des privat versicherte Elternteils über der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2008 knapp 4000 Euro brutto pro Monat) liegt. Ist dies der Fall, so muss das Kind privat versichert werden. Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, so kann das Kind beim anderen Elternteil mitversichert sein. Wenn der privat versicherte Elternteil in einem Beschäftigungsverhältnis steht, das heißt nicht selbstständig ist, dann zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten der privaten Krankenversicherung des Kindes. Auch wenn der gesetzlich versicherte Elternteil mehr als der private versicherte Elternteil verdient, so kann das Kind gesetzlich versichert werden - unabhängig davon, ob die jeweiligen Einkommen über oder unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.


Gilt dieser Grundsatz auch für geschiedene Eltern oder ist das Kind grundsätzlich bei dem Elternteil mitversichert/bzw eigens PKV-versichert, welcher das Sorgerecht hat, also wo das Kind lebt?
 
aus der Diskussion: Wechsel von PKV in freiwillige Mitgliedschaft in GKV
Autor (Datum des Eintrages): kaffeefan  (12.11.08 20:08:17)
Beitrag: 54 von 68 (ID:35929753)
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