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Olaf Sührer ist meines Wissens verpflichtet, hier für eine ordentliche Buchführung und (Quartals-)Berichterstattung zu sorgen. Ansonsten macht er sich strafbar und schadenersatzpflichtig! Die Aktionäre haben noch einen Anspruch auf die ausstehenden Berichte aus der Zeit Michel Pes.

Sührer muss liefern, sonst fällt ihm 10tacle richtig auf den Fuß. Ich halte die bisherige Arbeit und die Informationspolitik gegenüber den Eigentümern des Unternehmens für unterirdisch schlecht.

Was passiert mit den vertraglich zugesagten 6 Mio aus der vollständig gezeichneten Wandelanleihe? Wie kann es sein, dass Spiriton-Media sich dieser Zahlungsverpflichtung entzieht, ohne dass sie hierfür verklagt werden?
Wie hoch sind die Vermögenswerte von 10tacle?
Welche Tochtergesellschaften arbeiten weiter und welche Umsätze werden hier generiert?
Gibt es ein Sanierungskonzept?
Gibt es Aktionäre oder andere Investoren, die bereit sind weitere finanzielle Mittel für 10tacle nachzuschießen mittels KE oder Wandelanleihe?

Alles Fragen bleiben seit Wochen unbeantwortet... das geht gar nicht. Sührer macht sich m.E. so langsam strafbar. Könnte teuer für ihn werden, wenn er nicht bald Egebnisse und Antworten liefert!





Haftung des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter haftet auf Schadensersatz, wenn er die ihm nach der Insolvenzordnung obliegenden zahlreichen Pflichten verletzt (§ 60 Abs. 1 InsO). Maßstab für sein Verschulden ist die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters.

Beispiele für Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter:

- Haftung für Nachteile aus fehlerhafter Buchführung (z. B. steuerliche Nachteile), soweit sie in die Amtszeit des Insolvenzverwaltes fällt
- Schadensersatzanspruch wegen Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens unter Preis
- Schadensersatzanspruch wegen Durchführung des Insolvenzverfahrens in übertriebener Eile
- Schadensersatz wegen der Anerkennung unberechtigter Forderungen durch den Insolvenzverwalter
- Schadensersatz wegen des Versäumnisses, erreichbare Vermögenswerte zur Masse zu ziehen
- Schadensersatz wegen des Verjährenlassens von Forderungen
- Ersatz des Schadens, der dadurch entstand, dass der Insolvenzverwalter zur Tabelle festgestellte Steuerforderungen verspätet gezahlt hat
- wegen Nichtberücksichtigung einer angemeldeten und festgestellten Forderung bei Aufstellung des Schuldnerverzeichnisses
- wegen Verletzung der Nachforschungspflicht hinsichtlich Urkunden
- wegen der verspäteten Erfüllung eines Befriedigungsanspruchs, der durch eine Vormerkung abgesichert ist
- wegen der Nichtbeachtung der Aus- und Absonderungsrechte
 
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Autor (Datum des Eintrages): Benson1  (13.11.08 11:22:20)
Beitrag: 4,538 von 4,884 (ID:35936592)
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