[posting]35929753[/posting]Gilt dieser Grundsatz auch für geschiedene Eltern oder ist das Kind grundsätzlich bei dem Elternteil mitversichert/bzw eigens PKV-versichert, welcher das Sorgerecht hat, also wo das Kind lebt? Kinder sind dort zu versichern, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben! |
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aus der Diskussion: | Wechsel von PKV in freiwillige Mitgliedschaft in GKV |
Autor (Datum des Eintrages): | CreInPhan (13.11.08 13:28:42) |
Beitrag: | 58 von 68 (ID:35937680) |
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