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[posting]35929753[/posting]Gilt dieser Grundsatz auch für geschiedene Eltern oder ist das Kind grundsätzlich bei dem Elternteil mitversichert/bzw eigens PKV-versichert, welcher das Sorgerecht hat, also wo das Kind lebt?

Kinder sind dort zu versichern, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben!
 
aus der Diskussion: Wechsel von PKV in freiwillige Mitgliedschaft in GKV
Autor (Datum des Eintrages): CreInPhan  (13.11.08 13:28:42)
Beitrag: 58 von 68 (ID:35937680)
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