Hallo ckad, ich war gerade am Montag noch beim Steuerberater, der mich nochmals darauf aufmerksam gemacht hat, dass Spekulationsverluste nicht verrechnet werden können. Es gibt nur die Möglichkeit von Verlustvor- bzw. Rücktrag. Tut mir leid, aber es scheint Tatsache zu sein. Mir ist leider kein anhängiges Verfahren bekannt. Gruß netdigger |
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aus der Diskussion: | SPEKULATIONSVERLUSTE/ -WER KENNT........? |
Autor (Datum des Eintrages): | netdigger (25.05.01 20:26:34) |
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