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Hallo ckad,

ich war gerade am Montag noch beim Steuerberater, der mich nochmals darauf aufmerksam gemacht hat, dass Spekulationsverluste nicht verrechnet werden können.

Es gibt nur die Möglichkeit von Verlustvor- bzw. Rücktrag.

Tut mir leid, aber es scheint Tatsache zu sein. Mir ist leider kein anhängiges Verfahren bekannt.

Gruß

netdigger
 
aus der Diskussion: SPEKULATIONSVERLUSTE/ -WER KENNT........?
Autor (Datum des Eintrages): netdigger  (25.05.01 20:26:34)
Beitrag: 2 von 6 (ID:3597565)
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