danke für die anteilnahme netdigger es soll ein laufendes verfahren geben, wenn auch ohne grosse aussicht. hintergrund ist ein urteil des verf.ger. "eine besteuerung über 50% sitten oder verfassungswidrig sei" letzendlich handelt es sich bei verlusten um aufwand zur gewinnerzielung und somit nachvollziehbar, das dieser auch mit anderen einkünften verrechnet werden sollte. hier liegt nicht meine hoffnung begraben, sollte aber in 10 jahren einmal so verfahren werden, würde es mich sicher ärgern durch fehlenden einspruch nicht mit bei der party zu sein. gruss ckad |
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aus der Diskussion: | SPEKULATIONSVERLUSTE/ -WER KENNT........? |
Autor (Datum des Eintrages): | ckad (26.05.01 15:14:59) |
Beitrag: | 3 von 6 (ID:3600158) |
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