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danke für die anteilnahme netdigger

es soll ein laufendes verfahren geben, wenn auch ohne
grosse aussicht. hintergrund ist ein urteil des verf.ger.
"eine besteuerung über 50% sitten oder verfassungswidrig
sei"
letzendlich handelt es sich bei verlusten um aufwand
zur gewinnerzielung und somit nachvollziehbar, das dieser
auch mit anderen einkünften verrechnet werden sollte.
hier liegt nicht meine hoffnung begraben, sollte aber
in 10 jahren einmal so verfahren werden, würde es mich
sicher ärgern durch fehlenden einspruch nicht mit bei
der party zu sein.

gruss

ckad
 
aus der Diskussion: SPEKULATIONSVERLUSTE/ -WER KENNT........?
Autor (Datum des Eintrages): ckad  (26.05.01 15:14:59)
Beitrag: 3 von 6 (ID:3600158)
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