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Die Kirchensteuer wird von der Bank nur einbehalten, wenn die Konfession dort angegeben wurde. Im anderen Fall geht die Bank davon aus, dass du konfessionslos bist oder selber in Veranlagung gehst.

Gibst du deine Konfession nicht an und gehst auch nicht in Veranlagung, wirst du entweder auf dem Scheiterhaufen verbrannt oder landest in der ewigen höllischen Verdammnis ;).
 
aus der Diskussion: Abgeltungssteuer+Kirchensteuer
Autor (Datum des Eintrages): MaUhl  (20.11.08 22:07:09)
Beitrag: 3 von 14 (ID:36023617)
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