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[posting]36029526[/posting]Auszüge aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

... Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte klagen. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland gibt es sie nicht. ...

... In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen. ...

... Sammelklagen können aber auch von Deutschen für Ereignisse in Deutschland in den USA erhoben werden, wenn der Sachverhalt Bezug zu den USA aufweist. ...


Eig. Anm.:
Eine Sammelklage gegen RussOil kann also nur in den USA erhoben werden.
 
aus der Diskussion: Kennt jemand RussOil ?
Autor (Datum des Eintrages): corbie  (21.11.08 11:00:36)
Beitrag: 32,136 von 32,566 (ID:36030222)
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