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@netdigger
ich habe folgendes problem: mein steuerberater (nicht mehr in zukunft) versucht mir zu sagen, dass verluste aus spekulationen nicht vorgetragen werden können, so dass ich meine verluste nicht gegen mögliche gewinne aus diesem jahr verrechnen kann. da ihr steuerberater anderer meinung ist, können sie mir sagen, wo diese verluste eingetragen werden müssen und wie (so dass ich die in den nächsten jahren vortragen kann). wäre wirklich sehr, sehr dankbar für ihre hilfe.
 
aus der Diskussion: SPEKULATIONSVERLUSTE/ -WER KENNT........?
Autor (Datum des Eintrages): satinseide  (28.05.01 11:13:28)
Beitrag: 4 von 6 (ID:3606113)
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