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Das mit dem Streitwert: Bilanzsumme oder Marktkapitalisierung war natürlich ein Fake. Ich wollte mal die Reaktion testen.

Strafanträge können bei jeder Polizeidienststelle gestellt werden. Die Frage beim Ausfüllen des Formulars ist natürlich gegen WEN Strafantrag gestellt wird. Da die AG eine eigene Rechtpersönlichkeit ist, kann sie auch auf die AG lauten. Sinnvoll wäre dann aber, "wahlweise den CEO Hilpert; resp. das Prüfungsinstitut" zu formulieren. Der Vorgang wird dann an die zuständige Strafermittlungsbehörde in Pleidesheim geleitet.

Merke: Hilpert kann keine Bilanz fälschen. Wäre sie gefälscht, hätte das Prüfungsinstitut die Arschkarte, das die Bilanz testiert hat.

Daher empfiehlt es sich, über einen am Landgericht zugelassenen Anwalt, direkt einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Allerdings müssen dem Antrag schon einige Verdachtsmomente vorgelegt werden.

Der einfachste Weg dürfte die Einschaltung des "Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel" zu sein, wenn der Verdacht der Kursmanipulation besteht.

Läßt sich nachweisen, dass Bilanzfälschung betrieben wurde, kann eine zivilrechtliche Klage gegen das Prüfungsinstitut Erfolg eingereicht werden.

Mehrgleisig verfahren!
 
aus der Diskussion: Strafanzeige wegen Bilanzfälschung
Autor (Datum des Eintrages): azimut45  (28.05.01 20:00:56)
Beitrag: 24 von 57 (ID:3610961)
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