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@satinseide
danke für dein tip, werd´s probieren.

zu deinem problem, lt. fiamt auf anlage so,
fand aber dort auch keine möglichkeit auf verlustvortrag,
hab´s dann mit meinen zusammenstellungen eingereicht und
handschriftlich vermerkt.
im bescheid ist mein verlust nun vermerkt, bei der
erläuterung wird hingewiesen "das es nur in anderen
jahren mit gewinnen ausgeglichen werden kann" z.b.
dieses jahr, das nach halbeinkünfte ein besonderes
jahr darstellt.
falls 2001 gewinn/2-verlustvortrag= rest zu versteuern
gruss

ckad
 
aus der Diskussion: SPEKULATIONSVERLUSTE/ -WER KENNT........?
Autor (Datum des Eintrages): ckad  (28.05.01 20:24:22)
Beitrag: 6 von 6 (ID:3611164)
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