@satinseide danke für dein tip, werd´s probieren. zu deinem problem, lt. fiamt auf anlage so, fand aber dort auch keine möglichkeit auf verlustvortrag, hab´s dann mit meinen zusammenstellungen eingereicht und handschriftlich vermerkt. im bescheid ist mein verlust nun vermerkt, bei der erläuterung wird hingewiesen "das es nur in anderen jahren mit gewinnen ausgeglichen werden kann" z.b. dieses jahr, das nach halbeinkünfte ein besonderes jahr darstellt. falls 2001 gewinn/2-verlustvortrag= rest zu versteuern gruss ckad |
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aus der Diskussion: | SPEKULATIONSVERLUSTE/ -WER KENNT........? |
Autor (Datum des Eintrages): | ckad (28.05.01 20:24:22) |
Beitrag: | 6 von 6 (ID:3611164) |
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