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Ist es eigentlich verfassungsrechtlich in Ordnung, dass der Staat im Rahmen der Abgeltungssteuer nur auf Einnahmen (Zinsen, Dividenden) schaut, die Ausgaben (z.B. Geldbeschaffungskosten) nicht beachtet bzw. bis max 801 Euro? Damit verabschiedet man sich doch eindeutig vom Nettoprinzip!

Du kannst ja klagen und es herausfinden, von alleine wird es nicht verfassungswidrig.

Also wenn ich Richter wäre, würde ich sagen ja, die Abgeltungsteuer ist verfassungswidrig weil sie "nur" starre 25% beträgt im Vergleich zur Einkommensteuer führt sie nicht zu einer gleichmässsigen Besteuerung.

Vieleicht dient aber auch die Einführung der Abgeltungssteuer genau diesem Zweck, die Verfassungswidrigkeit festzustellen und den Einkommensteuersatz gestaffelt statt progressiv festzulegen.
(kleine Verschwörungstheorie)

Kann es sich lohnen, Wertpapiere mit hohen Ausschütungen zusammen mit Effektenkrediten in eine GmbH einzubringen?

diese Frage zu beantworten ist sehr kompliziert, den für Dividenden sind 5% der Einnahmen als nichtabziehbare Betriebsausgaben anzusetzen das heisst das 5% der Dividenden auch mit 15% KSt+ soli und mit GewSt belastet werden.
Des weiteren kostet dich eine GmbH / Kammerbeiträge IHK sowie Steuerberatungs-/ Abschluss- und Veröffentlichungskosten. Je nach Grösse ab so ca. 1000 Euro p.a. Verwaltungskosten aufwärts.
Sowie Gründungskosten + Notar ca. 1500 Euro

Also eigentl. nur für sehr viel Kapital eine Überlegung wert, da keine Abgeltunsteuer auf die Gewinne anfällt (ausser wenn aus der GmbH dann ausgeschüttet wird) und sie somit wiederum Ertrag bringend angelegt werden können (abzügl. der Zwangssteuer 5%).
Ob der Zinseszinsvorteil den 5% Besteuerungsnachteil wett macht, kommt eben auf die Kapitalanlage und den Zeitraum an!

Du darfst aber gerne hier mal nachrechnen ob es sich für dein Kapital lohnt (älteres Berechnungsbeispiel zum Verständnis): http://www.stb-web.de/fachartikel/istr/article.php/id/825

Zinseinkünfte (nicht Dividenden) lohnen sich grundsätzlich nicht in einer Kapitalgesellschaft, den diese werden erst in der Kap.Gesellschaft besteuert und dann bei Ausschüttung der minimierte Betrag nochmal mit Abgeltungsteuer belastet. Falls Zinseinkünfte zur Abmilderung der sog. Zinsschranke dienen sollen kann das natürlich wiederum hilfreich sein. Müsste man berechnen..
http://de.wikipedia.org/wiki/Zinsschranke
Ich denk mal nicht das du über 1 Mio an Zinsen zahlst :D

Für genaueres einen Steuerberater konsultieren.. ;)
 
aus der Diskussion: Kreditzinsen Abgeltungssteuer
Autor (Datum des Eintrages): Haraldo78  (08.12.08 22:05:55)
Beitrag: 3 von 5 (ID:36169045)
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