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:D Karlsruhe: Wieder volle Pendler-Pauschale :D

Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach einem Urteil verletzt die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Danach konnten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu einer Neuregelung gilt wieder die alte Pendlerpauschale. Die Finanzämter müssen für den Arbeitsweg wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer steuerlich anerkennen. Für die Neuregelung gebe es keine tragfähige Begründung, urteilten die Verfassungsrichter. Auch rückwirkend können Steuerrückzahlungen beantragt werden, die aber nur vorläufig gelten. Der Gesetzgeber muss die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 verfassungsgemäß umgestalten.
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:eek: Was sind das für Politiker, die gegen die Verfassung verstoßen!:eek:
 
aus der Diskussion: Pendlerpauschale Verfassungswidrig !
Autor (Datum des Eintrages): Rofle  (09.12.08 11:19:38)
Beitrag: 3 von 133 (ID:36171325)
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