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[posting]36171794[/posting]Das Gericht hat nur erklärt, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, weil es zusätzlich noch die Härtefallregelung gibt ab dem 21. Kilometer.

Fällt diese Härtefallregelung weg gibt es auch keinen Verstoß mehr gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, weil alle nämlich gleich viel nämlich nichts mehr beim Finanzamt geltend machen können.
 
aus der Diskussion: Pendlerpauschale Verfassungswidrig !
Autor (Datum des Eintrages): CaptainFutures  (09.12.08 12:19:31)
Beitrag: 15 von 133 (ID:36171898)
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