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[posting]36171898[/posting]Das stimmt so nicht.

Freiberufler können z.B. grundsätzlich ab dem 1. km die Kosten
geltend machen. Und zwar die gesamte, gefahrene Strecke.
Dem Arbeitnehmer gesteht man den Doppelkilometer zu,
ganz so, als würden bei der Rückfahrt keine Kosten enstehen.
Auch hier ist eindeutig keine Gleichbehandlung gegeben.

Firmen z.B. können die Kosten für Fahrten zum Kunden grundsätzlich
mit den vollen Kosten, also hin und Rückfahrt geltend machen,
wer daran zweifelt, würde für bekloppt gehalten. Die machens
aber meistens so, daß die vollen Kosten für den (z.B.) PKW
(also Leasingrate/Kaufpreis, Sprit, Wartung, Versicherung etc.)
voll geltend gemacht werden. Dies sollte man mal als Arbeitnehmer
versuchen (Vorraussetzung: nur für die Fahrt zur Arbeit genutzt)
die sperren Dich gleich ein....

Nein, dieses Urteil könnte ein erster Schritt zur Gleichbehandlung sein.

Erschreckend, wie amateurmäßig die diese Bananenbieger vorgegangen sind. Statt vorher mal jemanden auf kleinem Dienstweg um Rat
zu fragen, ob man das so machen kann, heben die Deppen einfach alle
im Bundestag die Hand und fallen nun auf die Schnauze.
Nun ist es gerichtlich bestätigt, daß unsere Herren Abgeordneten
verfassungswidrig gehandelt haben. Wann kommen die Konsequenzen ?

Gruß
S.
 
aus der Diskussion: Pendlerpauschale Verfassungswidrig !
Autor (Datum des Eintrages): Sauren  (09.12.08 13:12:13)
Beitrag: 27 von 133 (ID:36172274)
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