Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]36172600[/posting]Nicht ganz, es sei denn du hast einen Steuersatz von 100%, aber ganz so schlimm ist es in Deutschland zum Glück doch noch nicht.

220 Arbeitstage x 20 KM x 0,30 Euro = 1.320,00 Euro.

Um diesen Betrag vermindert sich das steuerpflichtige Einkommen. Je nach deinem persönlichen Grenzsteuersatz, also der Steuer auf die letzten 1.000 Euro Einkommen ergibt sich dann eine Steuererstattung von ca. 20% - 45% (Spitzensteuersatz) zzgl. Soli dann noch.

Aber als Arbeitnehmer, der keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht hat, kommt noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 Euro ins Spiel. In dem Fall wirkt sich nur der übersteigende Betrag von 400,00 Euro aus.

Also kommt es auf den Einzelfall an wie hoch die tatsächliche Erstattung ist.
 
aus der Diskussion: Pendlerpauschale gilt wieder voll
Autor (Datum des Eintrages): Fralu  (09.12.08 14:05:00)
Beitrag: 4 von 18 (ID:36172689)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE