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Bei den Steuerpflichten bei denen die 20 KM über der Überschreitung der Werbekostenpauschale liegen, wird die Erstattung rund 350 Euro betragen
 
aus der Diskussion: Pendlerpauschale gilt wieder voll
Autor (Datum des Eintrages): jendrik  (09.12.08 14:17:35)
Beitrag: 5 von 18 (ID:36172780)
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