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Na wenigstens 2 Verfassungsrichter haben gegen dieses abenteuerliche Urteil gestimmt.

Habe andere Länder keinen Gleichheitsgrundsatz? Müssen wir die Bundeswehr in unsere Nachbarländer schicken, um dort den Gleichheitsgrundsatz durchzusetzen?

Nach diesem Urteil sollte man die Nichtberücksichtigung der ersten x Euro bei den außergewöhnlichen Belastungen klagen - verstößt doch auch gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Kann nur den Kopf schütteln über unsere "Überpolitiker".
 
aus der Diskussion: Pendlerpauschale Verfassungswidrig !
Autor (Datum des Eintrages): siebi71  (09.12.08 17:54:17)
Beitrag: 56 von 133 (ID:36174660)
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