Fenster schließen  |  Fenster drucken

Ein Kommentar ganz in meinem Sinn:

...
Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, selbst zu entscheiden, wo er wohnen möchte. Der eine zieht in die Stadt, weil dort das kulturelle Angebot größer ist oder die Schulen besser sind. Der andere zieht aufs Land, weil er die Natur liebt und die Verwandten dort wohnen. Das Gros der Beweggründe ist in jedem Fall privater Natur.

Warum nun soll der Staat den Landbewohner, der zur Arbeit in die Stadt fährt, steuerlich subventionieren, seinen Arbeitskollegen aber nicht? Müsste dann nicht auch der Stadtbewohner seine höheren Mietkosten von der Steuer absetzen können, die er auf sich nimmt, um sich die Dauerpendelei zu ersparen? Und was ist mit dem Arbeitnehmer, der mit Anzug und Krawatte im Büro erscheinen muss? Auch er blitzt beim Finanzamt ab, selbst wenn er nachweist, dass er in seiner Freizeit nur Jogginganzüge trägt.

Die Pendlerpauschale ist aber nicht nur unlogisch, sie setzt in einer Zeit, da der Verkehrs- und der Klimakollaps immer näherrücken, auch die falschen Anreize. Und gerade hier hat das Verfassungsgericht der Politik eine Tür geöffnet: Es verweist darauf, dass Abweichungen vom Nettoprinzip möglich sind, wenn damit "Förderungs- und Lenkungsziele" verbunden sind - zum Nutzen von Klima, Umwelt und Natur zum Beispiel.

Statt also die Pendlerpauschale in Ewigkeit bestehen zu lassen und darüber hinaus eine Mietkosten- und eine Krawattenpauschale einzuführen, sollte der Staat alle beruflich und gemischt veranlassten Aufwendungen zu einer einzigen Pauschale zusammenfassen. Er könnte zum Beispiel den Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 920 auf etwa 2000 Euro pro Jahr erhöhen. Dann wären drei Ziele auf einmal erreicht: Der falsche Anreiz wäre beseitigt, das Steuerrecht würde vereinfacht, und das Prinzip 'Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet', würde gestärkt.

Vorerst hat eine solche Reform keine Chance, denn das Karlsruher Urteil kommt selbst dem Prozessverlierer Steinbrück zupass. Er führt die alte Pendlerpauschale bis auf weiteres wieder ein, verzichtet großherzig auf jährliche Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro - und wird beim nächsten Treffen der Koalitionsspitzen argumentieren, dass er seinen Beitrag für ein zweites Konjunkturpaket der Regierung damit geleistet habe.

Zumindest die CDU aber wird nach der Bundestagswahl im nächsten Jahr unter Zugzwang geraten. Meint sie ihr steuerpolitisches Motto "einfach, niedrig, gerecht" ernst, wird sie die Strukturen des Steuersystems ändern müssen. Und dann auch an einer grundlegenden Änderung der Pendlerpauschale nicht vorbeikommen.
http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/politik/256/450972/text/
 
aus der Diskussion: Pendlerpauschale Verfassungswidrig !
Autor (Datum des Eintrages): StellaLuna  (09.12.08 20:37:45)
Beitrag: 71 von 133 (ID:36175848)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE