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[posting]36176500[/posting]Wenn der eine 5 Minuten zur Arbeit gehen kann und sein Kollege 2 Stunden mit dem Auto oder der Bahn anfahren muss, dann ist allein diese Tatsache noch kein Grund steuerlich besser gestellt zu werden. Und es ist auch keine Ungleichbehandlung.

Ansonsten fährt das Finanzamt für jeden Arbeitnehmer noch den Fahrtweg ab mit der Stoppuhr und berechnet eine individuelle Steuerentlastung oder was?

Nene, ist schon jedem sein Bier wann, wo, wie und ob.
 
aus der Diskussion: Pendlerpauschale Verfassungswidrig !
Autor (Datum des Eintrages): CaptainFutures  (09.12.08 22:44:35)
Beitrag: 93 von 133 (ID:36176550)
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