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[posting]36173236[/posting]Du kannst meinetwegen in Asche baden, eben weil du das Urteil offensichtlich überhaupt nicht verstanden hast. Grundgesetzwidrig ist die willkürliche Festsetzung der Pendlerpauschale ab Kilometer 21, nicht die Abschaffung an sich.
Die Pendlerpauschale gehört auch weiterhin abgeschafft und zwar im Rahmen einer großen Steuerreform. Beispielsweise im Rahmen eines erhöhten Grundfreibetrages die dann jeder nach seinen Gutdünken gestalten kann. Der eine verbrät ihn eben für den längeren Arbeitsweg, der andere für den teureren Wohnraum in der Nähe des Arbeitsplatzes,. Das wäre gerecht und keine alberne Sozialtümelei und Klientelpolitik!

Gute Ansätze gab es dabei schon bei Vorstellungen von Friedrich März oder Professor Kirchhof. Aber das zu realisieren hätte den Politikern jedweder Couleur wohl zu viele versteckte Stellschrauben aus der Hand genommen, mit der sie ihre jeweilige Klientel bedienen könnten.
 
aus der Diskussion: Hier kann jeder Asche auf sein Haupt streuen!
Autor (Datum des Eintrages): Kaperfahrer  (10.12.08 07:37:27)
Beitrag: 4 von 9 (ID:36177113)
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