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[posting]36179146[/posting]Deshalb müsste bei der verhängung der todesstrafe das gesammte, für diese fehlurteil verantwortliche gericht einschließlich der zeugen ebenso mit ihrem leben für haften müssen, um die sicherheitsgarantie für ein ausgewogenens zweifelfreies eindeutiges urteil zu haben. Aus dieser logik heraus ergibt sich von allein, dass wahrscheinlich nie wieder ein todesurteil verhängt oder ausgeführt wird.

Bei dieser Logik komme ich nicht mehr mit, Nannsen. :confused: Aber um aufs Thema zurückzukommen: Die Ächtung der Todestrafe hat vor allem ethische Gründe, es verhält sich mit ihr so wie mit den anderen (geächteten) Körperstrafen, denn die Todesstrafe ist ja nichts anderes als die ultimative Körperstrafe. So wie 'Hand ab' für Diebe gibts 'Kopf ab' für Mörder. Wer würde heute bei uns noch auf die Idee kommen, die anderen, nicht tödlichen Körperstrafen einführen zu wollen? Niemand, aber Anhänger der Todesstrafe gibts eine Menge.
 
aus der Diskussion: Lebenslang für den "Kofferbomber von Köln"
Autor (Datum des Eintrages): McMillan  (10.12.08 12:42:44)
Beitrag: 18 von 33 (ID:36179263)
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