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[posting]36172274[/posting]Da CaptainFutures Deinen Beitrag wohl nicht verstanden hat, kopiere ich ihn nochmal:



Freiberufler können z.B. grundsätzlich ab dem 1. km die Kosten
geltend machen.
Und zwar die gesamte, gefahrene Strecke.
Dem Arbeitnehmer gesteht man den Doppelkilometer zu
,
ganz so, als würden bei der Rückfahrt keine Kosten enstehen.
Auch hier ist eindeutig keine Gleichbehandlung gegeben.

Firmen z.B. können die Kosten für Fahrten zum Kunden grundsätzlich
mit den vollen Kosten, also hin und Rückfahrt geltend machen,
wer daran zweifelt, würde für bekloppt gehalten. Die machens
aber meistens so, daß die vollen Kosten für den (z.B.) PKW
(also Leasingrate/Kaufpreis, Sprit, Wartung, Versicherung etc.)
voll geltend gemacht werden.
Dies sollte man mal als Arbeitnehmer
versuchen (Vorraussetzung: nur für die Fahrt zur Arbeit genutzt)
die sperren Dich gleich ein....



Lesen und verstehen ist eine harte Sache für unsern Captain, darum sollten wir ihm das ruhig und sachlich erklären...;)

Also, gleiches Recht für alle! Kosten sind genau so absetzbar wie bei den Freiberuflern d.h. Leasingrate/Kaufpreis des Fahrzeugs, Wartung, Versicherung - und das Benzin für jeden gefahrenen Kilometer...meinetwegen auch mit Fahrtenbuch...


Arthur Spooner
 
aus der Diskussion: Pendlerpauschale Verfassungswidrig !
Autor (Datum des Eintrages): ArthurSpooner  (10.12.08 15:18:34)
Beitrag: 122 von 133 (ID:36180488)
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