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Hallo @ all,

angenommen ich bekomme ein Wertpapierdepot (Aktien) vermacht und die WP waren schon mehrere Jahre im Depot des Verstorbenen. Der Testamentsvollstrecker entscheidet sich (er hat da freie Hand) die Aktien nicht auf mein Depot zu übertragen, sondern verkauft die Aktien und überweist mir den Geldwert.

Beispiel:

Am Todestag war die Aktie XYZ 10 EUR wert und der Testamentsvollstrecker verkauft die Aktie drei Monate später für 15 EUR.

Frage:

Muß ich die Differenz nun versteuern weil ich die Aktie nach dem Vermächtnis ja weniger als ein Jahr gehalten habe?

Oder bekomme ich auch die Spekulationssteuerfreiheit "vermacht", da die Aktien beim Erblasser schon länger als ein Jahr im Depot lagen?


Ich wurde dies gestern gefragt und ich habe die ganze Nacht über gegrübelt ... Wer kann mir dazu was sagen? :)
 
aus der Diskussion: Vermachte Wertpapiere - Todestag = Anschaffungstag?
Autor (Datum des Eintrages): weisvonnix  (05.01.09 11:38:48)
Beitrag: 1 von 3 (ID:36304077)
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