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@ all

...nur folgendes, falls ein anderer Eindruck entstanden sein sollte, ich vertrete keinen in Spruchstellenklagen und klage, wenn ich das für notwendig erachte, nur für mich selbst oder lasse mich vertreten, falls ich keine Zeit habe.
Ich halte es auch nicht für unbedingt notwendig, bei Spruchstellenklagen viele Anteile zusammen zu sammeln/zu vertreten und dann zu klagen, denn das Ergebnis wirkt ja eh für alle. Im Moment gibt es ja noch nicht die Regelung, die im Gespräch ist zur Eindämmung von Klagefluten, dass eine bestimmte Aktienzahl Voraussetzung für die Klagemöglichkeit ist. Egal, wieviele Aktien man hat/oder hatte, es zählen nur die Argumente, nicht die Anzahl der vertretenen Aktien...
meine Meinung
ms
 
aus der Diskussion: Kauft Buffet die Kölnische Rück ganz???
Autor (Datum des Eintrages): muschelsucher  (17.02.09 14:14:31)
Beitrag: 1,107 von 1,290 (ID:36593903)
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