Primacom AG: Etappensieg im Rechtsstreit Klage der GGG Chemnitz vom Landgericht abgewiesen Mainz, FRG, 17. Januar 2000 – (PrimaCom: Neuer Markt WKN 625910 oder PRC / NASDAQ Kürzel: PCAG) Im Rechtsstreit um die vorzeitige Kündigung des Gestattungsvertrages durch die Grundstücks-und Gebäudewirtschaftsgesellschaft (GGG) hat die Mainzer PrimaCom AG einen Etappensieg erzielt. Die von der Chemnitzer GGG angestrengte Klage wurde vom Landgericht Chemnitz abgewiesen. Die GGG ver-suchte, den Vertrag mit der PrimaCom AG ausserordentlich vorzeitig zu kündigen und berief sich hierzu auf die lange Laufzeit des Vertrages und eine frühere Gebührenerhöhung um 3 DM im Monat. Für diese Kündigung suchte die GGG vor dem Landgericht Chemnitz eine richterliche Bestätigung und unterlag damit. Das Gericht würdigte die erheblichen Investitionen der PrimaCom in das Chemnitzer Kabel-Netz und bestätigte damit die Vertragsdauer. In der noch von der auf die PrimaCom verschmolzenen Süweda beschlossenen Gebühren-erhöhung von 19,80 DM auf 22,80 DM sah das Gericht keinen Kündigungsgrund. Über die Rechtmässigkeit dieser Erhöhung wird vielmehr der Bundesgerichtshof in einem bereits anhängigen anderweitigen Verfahren zwischen der PrimaCom AG und der GGG entscheiden. Kontakt: Alexander M. Hoffmann, Investor Relations Tel. (49) 6131-9310.150 / Fax (49) 6131-9310.149 Home page: www.primacom.de PrimaCom AG, Hegelstrasse 61, 55122 Mainz |
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aus der Diskussion: | PRIMACOM 2000 (56) |
Autor (Datum des Eintrages): | Big Sister (19.01.00 17:52:06) |
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