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Primacom AG: Etappensieg im Rechtsstreit
Klage der GGG Chemnitz vom Landgericht abgewiesen
Mainz, FRG, 17. Januar 2000 – (PrimaCom: Neuer Markt WKN 625910 oder PRC / NASDAQ Kürzel:
PCAG) Im Rechtsstreit um die vorzeitige Kündigung des Gestattungsvertrages durch die Grundstücks-und
Gebäudewirtschaftsgesellschaft (GGG) hat die Mainzer PrimaCom AG einen Etappensieg erzielt.
Die von der Chemnitzer GGG angestrengte Klage wurde vom Landgericht Chemnitz abgewiesen. Die
GGG ver-suchte, den Vertrag mit der PrimaCom AG ausserordentlich vorzeitig zu kündigen und berief
sich hierzu auf die lange Laufzeit des Vertrages und eine frühere Gebührenerhöhung um 3 DM im
Monat. Für diese Kündigung suchte die GGG vor dem Landgericht Chemnitz eine richterliche
Bestätigung und unterlag damit. Das Gericht würdigte die erheblichen Investitionen der PrimaCom in
das Chemnitzer Kabel-Netz und bestätigte damit die Vertragsdauer. In der noch von der auf die
PrimaCom verschmolzenen Süweda beschlossenen Gebühren-erhöhung von 19,80 DM auf 22,80
DM sah das Gericht keinen Kündigungsgrund. Über die Rechtmässigkeit dieser Erhöhung wird
vielmehr der Bundesgerichtshof in einem bereits anhängigen anderweitigen Verfahren zwischen der
PrimaCom AG und der GGG entscheiden.
Kontakt: Alexander M. Hoffmann, Investor Relations
Tel. (49) 6131-9310.150 / Fax (49) 6131-9310.149
Home page: www.primacom.de
PrimaCom AG, Hegelstrasse 61, 55122 Mainz
 
aus der Diskussion: PRIMACOM 2000 (56)
Autor (Datum des Eintrages): Big Sister  (19.01.00 17:52:06)
Beitrag: 57 von 67 (ID:366234)
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