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bin zwar kein österreicher, aber habe auch eine frage zu effektiven stücken:

Hallo,

habe dieser tage eine jahresbescheinigung meiner bank bekommen, aufgeführt sind veräußerungsgeschäfte.

hatte nach dem 11.9.01 fondanteile als tafelpapiere gekauft (war damals keinesfalls verboten etc.). rendite war schlecht und als im januar 08 die krise begann habe ich verkauft. dazu musste ein depot eröffnet werden, da tafelgeschäfte nun nicht mehr erlaubt sind (so jedenfalls die aussage der bank). also wurden die anteile angenommen, eingebucht und verkauft.

diese transaktion steht nun in der bescheinigung, allerdings ohne anschaffungswert und ergebnis (gewinn oder verlust).

meine frage:
spekulationsfrist war ja lange überschritten, muss ich trotzdem was in der steuererklärung angeben, quasi gibt es eine sonderregelung tafelgeschäfte etc.?
 
aus der Diskussion: Aktien in effektiven Stücken Österreich
Autor (Datum des Eintrages): allofsklaus  (21.02.09 11:50:18)
Beitrag: 6 von 9 (ID:36625976)
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