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[posting]36732740[/posting]Grundfall 1

nehmen wir einmal an, dass Bauunternehmer x dem Häuslebauer y ein Haus baut und dieser nicht zahlen kann und daher ein Darlehen bei der A-Bank beantragt. Diese gewährt ihm das Darlehen und zahlt den Kaufpreis von sagen wir 200.000 $ dem Bauunternehmer x.
Der Unternehmer x hat sein Geld und der Häuslebauer y sein ersehntes Haus. Beide sind glücklich Jeder hat seinen Vermögenswert: Der eine das Geld. Der andere das Haus. Soweit so gut.
Weil aber der Häuslebauer y das Geld von der A-Bank geliehen hatte, hat die A-Bank nun einen Zahlungs- bzw Forderungsanspruch an den y in Höhe von 200.000 $.

Sachverhaltsmäßig beschleunige ich jetzt mal den wirtschaftlichen Niedergang unseres Fallbeispiels und unterstelle aus irgendeinem Grund die Zahlungsunfähigkeit des y (arbeitslos) und den Wertverlust der Immobilie auf 90.000 $ (Preisverfall wg Marktlage ). Es kommt nun zur Zwangsversteigerung und die Bank erzielt lediglich 120.000 $. Auf der Differenz zwischen Forderung 200.000 und Erlös 120.000 = 80.000 bleibt sie sitzen. Verlust also 80.000$.

Willst du jetzt allen Ernstes bestreiten, daß hier kein Vermögensverlust entstanden ist?
Halten wir also unstreitig fest: Die Bank erhält von ihrem ursprünglich hingegebenen Darlehen von 200.000 nur 120.000 zurück und hat somit einen realen Vermögensverlust von 80.000$.
 
aus der Diskussion: 50 Billionen Dollar weg - Welthandel steuert auf Mega-Einbruch zu
Autor (Datum des Eintrages): BoersenHighlander  (10.03.09 23:35:50)
Beitrag: 40 von 78 (ID:36742046)
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