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[posting]36754034[/posting]Der staatsbürger ist damit im klartext de facto und de jure gläubiger seiner selbst, ...

Wo ist denn der Staatsbürger nach dem Gesetz (de jure)Gläubiger seiner selbst?

Erbitte Zitat des Gesetzes nebst Paragraf

In einem solchen Kontext de facto und de jure zu verwenden ist völliger Nonnsens.
Lies mal bitte unter Wikipedia unter defacto/de jure und informiere dich, wann du diese Formulierung verwendest. Hoffentlich hast du kein Jura studiert.


weil sich seine forderungen gegen den staat, also gegen sich sich selber, mit seinen guthaben aufheben

Jetzt drehst du wohl völlig durch:confused:
 
aus der Diskussion: 50 Billionen Dollar weg - Welthandel steuert auf Mega-Einbruch zu
Autor (Datum des Eintrages): BoersenHighlander  (12.03.09 23:23:12)
Beitrag: 68 von 78 (ID:36757341)
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