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[posting]36864995[/posting]Hi!

Wann ist nochmal der genaue Termin der HV?

PS: Der Vorstand kann in der HV von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, dies ist aber nur in Ausnahmefällen zulässig (z.B. bei Verträgen mit anderen Firmen unter NDA die er nicht nennen darf oder bei brisanten Kennzahlen die zum Wohle der Gesellschaft etc. dienen).

Das muss er aber ordentlich begründen können warum er davon gebrauch macht. Ansonsten aus Auskunftspflicht hinweisen und ggf. Widerspruch zu Protokoll geben bzw. erstmal androhen. Juristisch behält man sich so das Recht auf Auskunft vor. D.h. der Vorstand muss ggf. nach der HV Antworten auf die Frage geben...


Grüße
Johannes
www.aige.de
 
aus der Diskussion: DCI: Vorbereitung der HV 2008. Anregungen und Fragen
Autor (Datum des Eintrages): dg6nds  (29.03.09 15:36:12)
Beitrag: 13 von 15 (ID:36874307)
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