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was User @swing-this-thing zum Fall Pfaff ausgeführt hat, gilt analog auch zu Qi :

die bestehende AG wird nach meiner Einschätzung nicht weitergeführt, weil der Käufer den bestehenden Aktionären ein Pflichtangebot machen müsste, sobald er über 30% kommt. Das wäre doch viel komplexer, als gleich die Geschäftstätigkeit aufzukaufen. Darüber hinaus bestünden die Forderungen der Gläubiger dann immer noch.

Aber das kommt ja nicht in Frage, da die AG rechtlich aufgelöst ist (Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird kraft Gesetzes die AG aufgelöst ) Die Lösung im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist für beide der geeignetere Schritt...

Eine Lösung, bei der die alte AG mitsamt Geschäftstätigkeit beibehalten wird, ist sowohl für die Gläubiger (um die geht es im Insolvenzverfahren) als auch für den Käufer uninteressant.

 
aus der Diskussion: Prügelt Infineon die Qimonda AG selbst herunter ???
Autor (Datum des Eintrages): Deeskalationsstrateg  (01.04.09 18:27:19)
Beitrag: 41,143 von 50,990 (ID:36899821)
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