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achso geht ja nur per Leihe Short :yawn:
Coba jetzte

Leerverkaufsverbot weiter verlängert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr Verbot von bestimmten Leerverkäufen bis zum 31. Mai 2009 verlängert.

Mit ihren Verfügungen vom 19. und 21. September 2008 hatte die BaFin ungedeckte Leerverkäufe, also Naked Short Selling, von Aktien von elf Finanzunternehmen untersagt. Im Dezember 2008 hatte die BaFin das bis Ende 2008 befristete Verbot zunächst bis zum 31. März 2009 verlängert.

Naked Short Selling liegt vor, wenn der Verkäufer Aktien verkauft, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht in seinem Eigentum stehen bzw. er keinen einredefreien Anspruch auf Übereignung von Aktien gleicher Gattung hat. Ungedeckte Leerverkäufe sind besonders geeignet, exzessive Preisbewegungen an den durch die Finanzkrise sehr volatilen Märkten weiter zu verstärken. Dies gefährdet die Stabilität des Finanzsystems und kann zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen.
Verfügungen

* Allgemeinverfügung vom 30. März 2009 zur Verlängerung der Regelungen der Allgemeinverfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 19. und 21. September 2008
* Allgemeinverfügung der BaFin vom 17. Dezember 2008 zur Verlängerung der Regelungen der Allgemeinverfügungen vom 19. und 21. September 2008
* Allgemeinverfügung der BaFin vom 19. September 2008
* Allgemeinverfügung der BaFin vom 21. September 2008

Gruss

echt_zeit :kiss:
 
aus der Diskussion: Achtung! Korrektur steht an! Die ersten Hasen laufen bereits..
Autor (Datum des Eintrages): echt_zeit  (06.04.09 15:29:48)
Beitrag: 15 von 39 (ID:36927161)
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