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Die Höhe (absteigend) der Entschädigung ist wohl abhängig von den möglichen Varianten:

1. Vertragsfortführung
2. Beitragsfreistellung
3. Rückkauf

Darüber sollte man sich wohl vorab im Klaren sein, bevor man sich über einen RA an die HL wendet.
 
aus der Diskussion: MLP mal echt billig - dank Riester
Autor (Datum des Eintrages): mohlo  (22.04.09 12:00:35)
Beitrag: 52 von 138 (ID:37016199)
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