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Bezugsrechte

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Wesen: Das Bezugsrecht ist das dem Altaktionär zustehende Recht bei einer Kapitalerhöhung einem seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien zu beziehen.

Die Hauptversammlung erlaubt mit 3/4-Mehrheit dem Vorstand eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von jungen Aktien durchzuführen.

Der Vorstand macht mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Erlaubnis Gebrauch.

Ein Bankenkonsortium übernimmt die Aktien mit der Verpflichtung, sie den Altaktionären im Bezugsverhältnis zu einem bestimmten Preis anzubieten.

Das Bezugsrecht wird in einem bestimmten Dividendenschein verbrieft.

Für jede alte Aktie steht dem Altaktionär 1 Bezugsrecht zu. Die Bezugsfrist beträgt meistens 14 Tage.

Hat das KI bis zum letzten Tag des Bzugsrechtshandels vom Kunden keine Weisung erhalten, so verkauft es die Bezugsrechte bestens an der Börse.

Der Bezugsrechtshandel findet an der Börse während der Bezugsfrist bis auf die 2 letzten Tage statt, die der Erfüllung der bisher abgeschlossenen Geschäfte und den Verkäufen der Kredinstitute für die Kunden dienen, welche keine Weisung erteilt haben.

Die Altaktien werden ab Beginn der Bezugsrechtsfrist "ex BR" an der Börse gehandelt.
Rechnerischer Wert des Bezugsrechts ohne Dividendenvor- bzw. - nachteil

Aus dem Kurswert der zum Bezug benötigten Aktien und dem Preis, der für die darauf entfallenden jungen Aktien zu entrichten ist, wird ein Mischkurs errechnet. Dieser Mischkurs müßte sich beim Handel ex Bezugsrecht ergeben, wenn von anderen Einflüssen auf den Kurs abgesehen wird. Beim Verkauf von Bezugsrechten müßte ein Aktionär den Betrag, um den sich der Kurs der alten Aktien ermäßigt, erzielen.

Der rechnerische Wert eines Bezugsrechts (BR) ist die Differenz zwischen dem Kurs der alten Aktien (Ka) vor Beginn des Bezugsrechtshandels und dem Mischkurs (Km).

Formel zur Errechnung des Bezugsrechts:



Beispielrechnung:
- Kurs alte Aktie: 225
- Kurs neue Aktie: 75
- Bezugsrechtsverhältnis: 9:1

Rechnung = (225 - 75) : (9:1)+1 = 15,00 DM / Stück

Rechnerischer Wert des Bezugsrechts bei Dividendennachteil

Wird die Kapitalerhöhung während des Geschäftsjahres durchgeführt, sind die jungen Aktien meist nur für den Rest des Geschäftsjahres dividendenberechtigt.

Beispiel 1:
Die jungen Aktien einer AG sind ab 01.04. dividendenberechtigt. Auf die alten Aktien wird für das laufende Geschäftsjahre voraussichtlich eine Dividende in Höhe von 3,00 Euro gezahlt.

Wieviel DM beträgt der Dividendennachteil ?

12 Monate = 3,00 Euro
1 Monat = 0,25 Euro
3 Monate = 0,75 Euro

Der Dividendennachteil (Dn) der jungen Aktien (der nur im Ausgabejahr besteht) wird dem Bezugspreis zugeschlagen, weil er rechnerisch wie eine Erhöhung des Bezugspreises wirkt. Es ergibt sich folgende Formel:

Bezugsrecht bei Dividendennachteil:

Dabei bedeuten:
B = rechnerischer Wert des Bezugsrechts
Ka = Kurs der alten Aktie
Kn = Kurs der neuen Aktie
m/n = Bezugsverhältnis (altes Kapital / Kapitalerhöhung)

Rechnerischer Wert des Bezugsrechts bei Dividendenvorteil:


Um einen Anreiz zum Erwerb junger Aktien zu schaffen, werden diese mitunter mit einem Dividendenvorzug gegenüber den alten Aktien ausgestattet. Der Dividendenvorteil (DV) wirkt sich rechnerisch wie eine Verringerung des Bezugspreises aus. Es ergibt sich folgende Formel:

Bezugsrecht bei Dividendenvorteil:
 
aus der Diskussion: Travelshop
Autor (Datum des Eintrages): Schimpo  (10.06.01 15:28:28)
Beitrag: 115 von 163 (ID:3705183)
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