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[posting]37300764[/posting]Zinsabschlag betrug bis 2008 30%......35% ist Quellensteuer Schweiz
Ich würde die Hinzuziehung eines Lohnsteuerhilfevereins/StB/RA empfehlen..

In der Jahresbescheinigung werden häufig auch ausschüttungsgleiche Erträge ausgewiesen. Diese Erträge sind/hätten in den Vorjahren versteuert werden müssen. Wenn das der Fall ist, ist die Bescheinigung zwar nicht falsch aber für die Erklärung zu korrigieren.

Außerdem war bis 2008 keine rückwirkende Verrechnung mmit negativen Einnahmen öglich.
Bsp.: Ausschüttung 01.03. 440,03, darauf ZASt 132,01
Kauf Fonds 1.4. Zwigew. 192,03

Dann ergibt sich genau der Ertrag von 248 bei Steuern von 132,01

Wenn es sich um das Beispiel handelt, ist natürlich alles in Ordnung.

Gruß
Taxadvisor
 
aus der Diskussion: Zinsabschlag höher als 35%?
Autor (Datum des Eintrages): Taxadvisor  (02.06.09 12:18:15)
Beitrag: 3 von 9 (ID:37301183)
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