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Wenn es tatsächlich so ist, dass der lezte Fonds ein ausländ.thes.Fonds ist und der Zinsabschlag auf die akkumulierten thes.Erträge erhoben wurde, ist doch die Bescheinigung in Ordnung.
Zu versteuern sind im Jahre 2008 tatsächlich nur die 0,11.
Zinsabschlagsteuer wurde aber erhoben auf z.B. thes.akkum.Erträge von 192,70 x 30% = 57,81
Diese 192,70 waren bereits in den Vorjahren zu versteuern.

Im Übrigen ist die Meldung (im PC-Steuerprogramm?) grundsätzlich Blödsinn, dass der Zinsabschlag größer als 30% ist. Es ist ein Unterschied, welcher Betrag zinsabschlagsteuerpflichtig ist und welcher Betrag einkommensteuerlich zu erfassen ist !!!
 
aus der Diskussion: Zinsabschlag höher als 35%?
Autor (Datum des Eintrages): moneyhd  (02.06.09 18:33:52)
Beitrag: 8 von 9 (ID:37304473)
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