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Dipl. Betriebswirt HEINZ WEBER

Beiratsmitglied Jagdfeld Hotel-Adlon Fundus Fonds Nr. 31 und Adlon-Residenz KG



Persönlich/Vertraulich

Altötting, den 02. Juni 2009

Ihre Beteiligung am Hotel Adlon
Mietrückstände der Adlon Holding GmbH (100%ige Jagdfeld-Gesellschaft) in Höhe von über € 3,1 Mio. - Aufruf zum Beitritt zur Schutzgemeinschaft der Adlon Anleger



Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrat der Jagdfeld Hotel-Adlon Fundus Fonds Nr. 31 KG sowie der Adlon Residenz GmbH & Co.KG sehe ich mich verpflichtet, Sie über folgenden Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, der nach meiner Auffassung erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf Ihre Beteiligung hat. Ich
empfehle Ihnen, der gegründeten „Schutzgemeinschaft Adlon-Anleger“ beizutreten.

Mit Schreiben vom 21.12.2008, d.h. sechs Tage nach der letzten Gesellschafterversammlung vom 15.12.2008, teilte mir Herr Anno August Jagdfeld mit, dass die Mieterin der Gastronomieflächen im Hotel Adlon, die Adlon Holding GmbH, im Jahr 2008 enorme Verluste erlitten hat und auf Grund von Vereinbarungen vom 19.08. und
19.12.2008 für die Jahre 2008 und 2009 im erheblichen Umfange keine Pachtzahlungen leistet. Um die finanzielle Brisanz besser nachvollziehen zu können, darf ich einen kurzen Überblick über die Verpachtungssituation beim Hotel Adlon geben.

Nach den Budgetplanungen für die Jahre 2008 und 2009 wird für die beiden Gesellschaften Fundus Nr. 31 KG und Residenz KG insgesamt mit einer Pachteinnahme von 15,1 Mio. € gerechnet. Hiervon entfallen auf den Pächter Kempinski AG für den Logisbereich 12,8 Mio. € und für den Pächter der Gastronomiefläche, die Adlon Holding GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer nur Familienmitglieder von Jagdfeld sind, 2,3 Mio. €.

Im Adlon Palais, sind der Chinaclub und die beiden Restaurants Gabriele und Felix seit April 2003 und im Bereich der Residenz KG das Day Spa und das Asiatische Restaurant seit Januar 2008 an die Adlon Holding GmbH verpachtet. Im Falle des Asiatischen Restaurants ist auf Grund fehlender Mietvertragsunterlagen allerdings der Mietzahlungsbeginn für mich unklar.

Nach der Vereinbarung vom 19.08.2008 zwischen dem Vermieter Residenz KG und dem Mieter Adlon Holding GmbH braucht dieser aufgrund angeblich berechtigter Mietminderung in Höhe von 100 % keine Miete für das Jahr 2008 zu zahlen. Je nach Mietzahlungsbeginn wäre dies ein maximaler Zahlungsausfall von 793 T€.

Nach der weiteren Vereinbarung vom 19.12.2008 hat der Mieter sogar einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 3 Mio. €, der vergleichsweise auf 750 T€ verglichen wird. D.h., in dieser Höhe braucht der Mieter im Jahr 2009 keine Pacht zu zahlen.

Die Ausführungen von Herrn Jagdfeld in seinem Schreiben vom 21.12.2008 und die in den beiden Vereinbarungen über die angebliche Berechtigung zur 100 %-igen Mietminderung und der darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche in Höhe von angeblich 3 Mio. € veranlassten mich, die Vorsitzende des Verwaltungsrats, Frau Kricke, aufzufordern, eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung einzuberufen. Es dauerte über zwei Monate, bis diese Sitzung stattfand und mein Antrag, einen auf Gewerbemietrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung von Mietminderung und Schadensersatz zu beauftragen, wurde abgelehnt. Stattdessen wurde im weiteren Verlauf der Sitzung, an der dann auch Herr Jagdfeld und Herr Schmitz, Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft, teilnahmen, die Idee eines sogenannten Besserungsscheins in die Welt gesetzt.

Seit Mitte April liegt mir nunmehr die sogenannte Besserungsscheinvereinbarung vor, die bei Unterzeichnung zu noch weitergehenden Zahlungsausfällen führt. Nach diesem Entwurf verzichtet nicht nur die Residenz KG für die Jahre 2008 und 2009 komplett auf Pachtzinszahlung, sondern auch die Fundus Nr. 31 KG für die Zeit ab 01.10.2008 bis zum 31.12.2009. Damit würden die beiden Verpächter für die Jahre 2008 und 2009 auf insgesamt rund 3,1 Mio. € Pachtzinszahlung verzichten. Im Gegenzug erhalten die beiden KG’s einen sogenannten Besserungsschein, wonach ab 2010 bei entsprechender Ertragslage die Pächterin die ausgefallenen Zahlungen nachholt, wobei sie allerdings erst einmal ihre vertraglich geschuldete Pachtzinszahlung von jährlich rund 2,3 Mio. € erfüllen müsste. Wenn sie dies im Jahre 2009 noch nicht einmal mit einem einzigen Euro vornehmen kann, steht
kaum zu erwarten, dass im Jahre 2010 diese Pächterin wirtschaftlich in der Lage sein wird, die vollständige Pacht zu zahlen, so dass die Besserungsscheinzusage nicht zum Tragen kommt.

Ich habe der Verwaltungsratsvorsitzenden Frau Kricke und den Kollegen Pahlitzsch unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ich diese Besserungsscheinvereinbarung nicht mittrage. Ich habe sie schriftlich aufgefordert, mit mir eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, damit die Gesellschafter über diese wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert werden. Ich konnte mich damit leider nicht durchsetzen. Deshalb sehe ich mich gezwungen, diesen Weg der Information zu gehen, damit wir die erforderlichen 10% Gesellschafterstimmen erreichen, um eine a.o. Gesellschafterversammlung einberufen zu können.


Herr Jagdfeld ist persönlich haftender Gesellschafter und damit Geschäftsführer der Fundus Nr. 31 KG. Er bestimmt auch die Geschäftsführung bei der Residenz KG. Er ist nicht nur nach dem Gesellschaftsvertrag, sondern auch nach dem Gesetz verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen der Kommanditgesellschaft und damit der Kommanditisten/Anleger wahrzunehmen. Im Verlaufe der letzten gut vier Monate ist deutlich geworden, dass ihm aber die wirtschaftlichen Interessen „seiner“ Adlon Holding GmbH mehr am Herzen liegen. In blumigen Worten wird von tragfähigen und weitreichenden Nutzungskonzepten geredet, die nicht konkretisiert werden, und von angeblich schwerwiegenden Schäden wenn jetzt dem Pächter Adlon Holding GmbH wegen Zahlungsverzuges fristlos gekündigt wird. Sein Nutzungskonzept sei alternativlos und die schwere finanzielle Lage der Pächterin sei auch durch die momentane Wirtschaftskrise bedingt. Weder Kempinski, noch ein Dritter würde die Gastronomiefläche ganz oder teilweise neu anpachten. Geht man diesen Behauptungen etwa näher nach, stellt man fest, dass sie substanzlos sind. Auch in diesen Zeiten gibt es Pachtinteressenten. Es wird für mich immer offensichtlicher, dass Herr Jagdfeld mit allen Mitteln versucht, die Insolvenz „seiner“ Adlon Holding GmbH zu verhindern oder zumindest bis in das Jahr 2010 zu verschieben.

Andererseits erhält Herr Jagdfeld, die Treuhandgesellschaft, die Fundus Fondsverwaltung über sogenannte Fondskosten jährlich ein Honorar von € 1,03 Mio. von den beiden KG’s. Selbstverständlich werden bzgl. dieser Honorarzahlungen keine Abstriche gemacht. Die Krönung dieser Honorierung ist, dass sie prozentual nach der Soll-Miete berechnet wird, d.h. auch die von der Adlon Holding GmbH nicht gezahlte Pachtsumme ist Bemessungsgrundlage für die ungekürzte Honorarzahlung an Herrn Jagdfeld und seine Gesellschaften.

Aus den vorbenannten Gründen habe ich bereits mit einigen Bekannten und Freunden, die sich am Hotel Adlon beteiligt haben, Kontakt aufgenommen, was dazu geführt hat, dass sich eine Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger gebildet hat. Diese Schutzgemeinschaft hat Herrn Rechtsanwalt und Notar Thomas A. Fritsch, Kanzlei Dr. Probandt & Partner, Berlin, Hagenstraße 30, 14193 Berlin, Tel: 030-895907-0, mandatiert. Ich empfehle Ihnen, sich dieser Schutzgemeinschaft anzuschließen, da nur eine große Gruppe von Kommanditisten überhaupt eine Chance hat, dem schädigenden Wirken von Herrn Jagdfeld Einhalt zu gebieten. Herr Rechtsanwalt Fritsch kann Ihnen die Aufgaben und Ziele der Schutzgemeinschaft erläutern und steht im Kontakt mit weiteren hochqualifizierten Rechtsanwälten.

Nach meiner Auffassung sollte zügig gehandelt werden, denn das Problem besteht nicht nur in dem Ausfall von Pachtzinszahlungen in Höhe von rund 3 Mio. € für die beiden Jahre, sondern dass es immer noch kein Konzept gibt für die Prolongation und/oder Tilgung des Hypothekendarlehens in Höhe von € 160 Millionen, für das dieses Jahr Zinsen in Höhe von € 7,9 Mio. gezahlt werden müssen.

Bei Zahlungsausfall der Pächterin Adlon Holding GmbH wird damit der Überschuss für beide KG’s auf unter vier Millionen Euro fallen, die eigentlich nicht ausgeschüttet werden dürfen, da mit der Ansparung eines Tilgungsbetrages für das Darlehen in Höhe von € 160 Millionen begonnen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Weber
Mitglied des Verwaltungsrat

PS. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen ausschließlich an die o.a. Anwaltskanzlei.
 
aus der Diskussion: ADLON FF31 - Anno August Jagdfeld - 2009 Mietrückstände der ADLON Holding
Autor (Datum des Eintrages): Problemfonds  (21.06.09 09:12:17)
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