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Der Vertrag der Kanzlei für die Mitglieder der "Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger"


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Vertrag der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger
(Beitrittserklärung)


Ich, Herr/Frau _________________________________________________________
Straße: ______________________________________________________________
Ort: _________________________________________________________________
Telefon: __________________, Fax: __________________
e-mail: ________________


bin

a) Kommanditist der Jagdfeld Hotel-Adlon Fundus Fonds Nr. 31 KG, eingetragen im Handelsregister des AG Düren zu HRA 1531 mit einer Kommanditeinlage in Höhe von ______________ € bzw. treuhänderisch beteiligt über die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungs GmbH, AG Düren zu HRB 819

und/oder

b) Kommanditist der Adlon Residenz GmbH & Co.KG, eingetragen im Handelsregister des AG Düren zu HRA 2441 mit einer Kommanditeinlage in Höhe von __________ € bzw. als Treugeber beteiligt über die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungs GmbH, AG Düren zu HRB 819.

Ich trete mit heutigem Tage der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger bei, deren Vertragsbedingungen mir wie folgt bekannt sind:

1. Die Pächterin der Gastronomiefläche im Hotel Adlon, die Firma Adlon Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des AG Charlottenburg, HRB 110963 B, schuldet den beiden vorbenannten Kommanditgesellschaften als Verpächter Pacht-zinszahlungen in Millionenhöhe. Vom geschäftsführenden Komplementär wurden bereits am 17.08. und 19.12.2008 Vereinbarungen unterzeichnet, wonach die Päch-terin Adlon Holding GmbH für die Jahre 2008 und 2009 Pachtzinszahlungen von über Mio. 1 € wegen angeblicher berechtigter Minderung und Schadensersatzan-sprüche erlassen wurde. Es liegt nunmehr eine sogenannte Besserungsscheinver-einbarung vor, die im wirtschaftlichen Ergebnis darauf hinauslaufen würde, dass gegenüber der Pächterin für die Jahre 2008 und 2009 auf Pachtzinszahlungen von rund Mio. 3 € verzichtet wird gegen Erteilung eines Besserungsscheins.
Die Kommanditisten sind von dem Komplementär/Geschäftsführer über die Vorgänge nicht unterrichtet worden, sondern über das Beiratsmitglied Herrn Heinz Weber.

2. Die Ziele der Schutzgemeinschaft sind:

a) Rechtliche Prüfung, ob die vom Pächter angeführten Gründe für eine 100 %ige Pachtzinsminderung gerechtfertigt sind und ob Schadensersatzansprüche in Höhe von Mio. 3 € bestehen.

b) Rechtliche Prüfung, ob die bereits abgeschlossenen Vereinbarungen vom 17.08. und 19.12.2008 und insbesondere die vorgelegte Besserungsscheinvereinbarung zustimmungspflichtige Geschäfte im Sinne von § 10 der Gesellschaftsver-träge sind.

c) Sofern die rechtliche Prüfung eine Zustimmungspflicht der Gesellschafterver-sammlung ergibt, soll der jeweilige Komplementär aufgefordert werden, eine (außerordentliche) Gesellschafterversammlung umgehend einzuberufen. Soweit Herr Jagdfeld dies weiterhin verweigert, soll der Rechtswege beschritten werden.

d) Bei Durchführung der angestrebten (außerordentlichen) Gesellschafterversamm-lung wird die Schutzgemeinschaft im Vorfeld über die zu stellenden Anträge und ihr einheitliches Stimmverhalten beschließen.

e) Vorbehaltlich der Prüfungsergebnisse wird ebenfalls die Schutzgemeinschaft gesondert beschließen und entscheiden, welche weiteren zivil- und/oder straf-rechtlichen Maßnahmen gegen die Komplementäre und sonstige Beteiligte eingeleitet werden.

3. Die Dauer der Schutzgemeinschaft ist unbestimmt. Jedes Mitglied ist berechtigt, mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende seine Mitgliedschaft zu kündigen. Sitz der Schutzgemeinschaft ist Berlin

4. Beschlüsse der Schutzgemeinschaft werden grundsätzlich im schriftlichen Verfahren getroffen, wobei sich das einzelne Mitglied aller elektronischen Medien bedienen kann. Sofern nicht besondere Umstände es erfordern, beträgt die normale Abstim-mungsfrist zwei Wochen. Sofern 25 % der Mitglieder der Schutzgemeinschaft den Antrag stellen, wird am Sitz der Schutzgemeinschaft eine Präsent-Versammlung durchgeführt.
Die Beschlüsse der Schutzgemeinschaft werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen.
Die Beschlüsse der Schutzgemeinschaft werden protokolliert.

5. Die Vertretung und Organisation der Schutzgemeinschaft obliegt Herrn Rechtsan-walt Thomas A. Fritsch, Berlin. Er erhält ein Stundenhonorar von 200,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, zzgl. der nachgewiesenen Auslage- und Reisekosten.
Herr Rechtsanwalt Fritsch ist berechtigt, zu den vorbenannten Honorarkonditionen weitere rechtskundige Personen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu beauftragen.

Herr Weber erhält für seine bisherige Tätigkeit im Jahre 2009 im Zusammenhang mit den Zielen der Schutzgemeinschaft eine angemessene Aufwands- und Tätigkeitsentschädigung, deren Höhe noch beschlossen wird.

6. Jedes Mitglied der Schutzgemeinschaft verpflichtet sich zur Deckung der anfallen-den Kosten zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 0,75 % seiner gezeichneten Kommanditeinlage. Hiervon ist zunächst ein Betrag in Höhe von 0,4 % der gezeichneten Kommanditeinlage innerhalb von zwei Wochen auf das folgende Anderkonto von Herrn Rechtsanwalt Fritsch zu leisten:

HypoVereinsbank AG, BLZ 100 208 90, Kto-Nr. 610 188 761
(Kto-Bezeichnung „Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger“)

Der weitere Betrag von 0,35 % der gezeichneten Kommanditeinlage ist innerhalb von drei Wochen auf das vorbenannte Anderkonto nach Aufforderung durch Herrn Rechtsanwalt Fritsch einzuzahlen.

Herr Rechtsanwalt Fritsch ist verpflichtet, Einnahmen und Ausgaben abzurechnen und einen ggf. verbleibenden Überschuss entsprechend der Beteiligung an das Mitglied zurückzuzahlen.




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(Ort, Datum) (Unterschrift)
 
aus der Diskussion: ADLON FF31 - Anno August Jagdfeld - 2009 Mietrückstände der ADLON Holding
Autor (Datum des Eintrages): Problemfonds  (21.06.09 16:27:48)
Beitrag: 6 von 132 (ID:37435864)
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