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Hallo,
ist folgender Sachverhalt zulässig?

GmbH A hält zu 100% die Gesellschaftsanteile an GmbH B und
GmbH B hält zu 100% die Gesellschaftsanteile an GmbH A.
Geschäftsführer ist jeweils Herr AB.

Die beiden GmbH's gehören sich somit selbst oder niemanden ????
Was passiert, wenn der Geschäftsführer stirbt ... wer bestimmt dann einen neuen Geschäftsführer, da ja keine Gesellschafterversammlung einberufen werden kann - der Geschäftsführer ist ja tot und andere Gesellschafter gibt es nicht ????

Ich habe versucht, im Internet zu recherchieren, habe dazu aber nix richtig passendes gefunden!

Vielleicht kann mich da jemand schlau machen!

Rene
 
aus der Diskussion: Wechselseitige Beteiligung zweier GmbH's - Zulässig?
Autor (Datum des Eintrages): ReneBanker  (25.06.09 23:18:14)
Beitrag: 1 von 22 (ID:37470570)
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