[posting]37470570[/posting]Eigentlich ganz einfach: Die Erben bekommen eine GmbH A die aber zu 100% der GmbH B gehört und außerdem bekommen sie die GmbH B, die zu 100% der GmbH A gehört. Da hättest Du aber eigentlich selbst drauf kommen können, oder? |
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aus der Diskussion: | Wechselseitige Beteiligung zweier GmbH's - Zulässig? |
Autor (Datum des Eintrages): | pardon (26.06.09 01:01:06) |
Beitrag: | 4 von 22 (ID:37470881) |
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