Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]37470570[/posting]Eigentlich ganz einfach:
Die Erben bekommen eine GmbH A die aber zu 100% der GmbH B gehört und außerdem bekommen sie die GmbH B, die zu 100% der GmbH A gehört.
Da hättest Du aber eigentlich selbst drauf kommen können, oder?
:keks:
 
aus der Diskussion: Wechselseitige Beteiligung zweier GmbH's - Zulässig?
Autor (Datum des Eintrages): pardon  (26.06.09 01:01:06)
Beitrag: 4 von 22 (ID:37470881)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE