Meiner Meinung nach Konstruktion nicht möglich. Sinn: Steuern sparen. Eine GmbH stirbt nie. Wenn sie nicht stirbt, kann sie auch nichts vererben. |
|
aus der Diskussion: | Wechselseitige Beteiligung zweier GmbH's - Zulässig? |
Autor (Datum des Eintrages): | Wit (26.06.09 17:38:18) |
Beitrag: | 14 von 22 (ID:37476143) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |