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Meiner Meinung nach Konstruktion nicht möglich.
Sinn: Steuern sparen. Eine GmbH stirbt nie.
Wenn sie nicht stirbt, kann sie auch nichts vererben.
 
aus der Diskussion: Wechselseitige Beteiligung zweier GmbH's - Zulässig?
Autor (Datum des Eintrages): Wit  (26.06.09 17:38:18)
Beitrag: 14 von 22 (ID:37476143)
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