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wo das im GmbH-Recht geregelt ist und ob, weiß ich nicht.
Für AGs findest Du es in § 71 AktG. Du darfst nicht mehr als 10% eigene Anteile erwerben. Mittelbar hälst Du über die andere Geselllschaft 100%. Folge wäre, § 71c AktG. Sind die Aktien zulässig erworben, dann sind sie innerhalb von drei Jahren zu veräußern. Danach sind sie einzuziehen
 
aus der Diskussion: Wechselseitige Beteiligung zweier GmbH's - Zulässig?
Autor (Datum des Eintrages): Wit  (27.06.09 10:55:41)
Beitrag: 19 von 22 (ID:37479031)
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