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[posting]37418580[/posting]aus dem elektr. Bundesanzeiger:


Babylon Capital AG
Frankfurt/Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung



Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Donnerstag, 20.8.2009 um 12.00 Uhr



in 28203 Bremen, Schwachhauser Heerstraße 2A, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

ein.


Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach Ausgleich des Verlustvortrags von Euro 39.874,02 verbleibenden Bilanzgewinn per 31.12.2008 in Höhe von EUR 66.659,58 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat erstmals für das Geschäftsjahr 2008 eine Vergütung in Höhe von EUR 2.000,– pro Mitglied und Geschäftsjahr zu zahlen. Der Vorsitzende erhält den doppelten Betrag. Die Vergütung wird bei nicht ganzjähriger Mitgliedschaft zeitanteilig (pro rata temporis) gezahlt. Dieser Beschluss gilt solange, bis die Hauptversammlung einen neuen Beschluss über die Aufsichtsratsvergütung fasst.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 13.8.2008 bei der Gesellschaft (Beethovenstraße 8-10, 60325 Frankfurt am Main,
Tel.: 0 69 / 27 22 07 81, Fax: 0 69 / 27 22 07 82) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 30.7.2009 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 13.8.2008 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.babylon-ag.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.



Frankfurt am Main, im Juli 2008

Der Vorstand
 
aus der Diskussion: Babylon - was ist denn da los??
Autor (Datum des Eintrages): Muckelius  (09.07.09 16:05:19)
Beitrag: 1,002 von 1,086 (ID:37541959)
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