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Nein, der Ausschluss des Bezugsrechtes bedarf in jedem Fall einer Genehmigung durch die Hauptversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit. Das mit den < 10% und nahe am Börsenkurs ist nur eine Zusatzbedingung, die aber wohl nicht immer erfüllt sein muss (AktG §186 Abs. 3).

Der Beschluss auf der letzten HV erlaubt einen Bezugsrechtsausschluss ausdrücklich nur bei Sachkapitalerhöhungen.

Hilpert muss also auf der HV eine Dreiviertelmehrheit hinter sich bringen, um das genehmigte Kapital für die GEM-Transaktionen zu erhalten.
 
aus der Diskussion: Es kommt noch besser....
Autor (Datum des Eintrages): Mandrella  (17.06.01 17:08:55)
Beitrag: 13 von 31 (ID:3754259)
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